Contracting-Dienstleister C. stattet für die Wohnungsgenossenschaft W. verschiedene Objekte mit einer PV-Anlage aus. Der dort gewonnene Strom wird in die einzelnen Wohneinheiten des Objektes geliefert. Darüber hinausgehender Strombedarf wird aus dem öffentlichen Netz bezogen.
Versorger V. unterbreitet C. ein attraktives und innovatives Angebot, in dem er alle Objekte mit Strom beliefern darf, den selbst erzeugten Strom und den benötigten Residualstrom zu einem günstigen Wirkarbeitspreis für die einzelnen Objekte anbieten kann (da Begünstigungen im Bereich EEG-Umlage und Netzentgelte möglich sind). Voraussetzung ist, dass alle Mieter einen Stromliefervertrag bei V. abschließen.
SLP-Anlagen mit Stichtagsabrechnung zum 31.12.
Anlagengruppe: PV-Anlage ist Haupt-; Wohneinheiten sind Nebenanlagen
Hauptanlage ist mit einem Zweirichtungszähler ausgestattet und am Markt bekannt
Nebenanlagen sind mit eigener Messtechnik ausgestattet und keine offiziellen Marktlokationen