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Use Case VI – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – PALMER GRUPPE Kontakt

Use Case VI – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Use Case VI – Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

rLM Abrechnung mit variabler Bandbeschaffung und eigener Erzeugung

Dieses Fallbeispiel kombiniert bei dem fiktiven rLM-Individualkunden aus den Use Cases III – V:
> Die Terminmarktbeschaffung für Strom und Gas
> Die gleichzeitige Bedienung des Contracting-Dienstleisters des rLM-Kunden mit Gas
> Die Abrechnung aller Netzentgelte an den rLM-Kunden
Das Gas wird in diesem Fall für Blockheizkraftwerke im Produktionsprozess verwendet.

 

  • Besonderheiten
    Hier fließen die Zähler der Blockheizkraftwerke in die Energieabrechnung mit ein. Überschüssige Gasmengen werden an den Contracting-Dienstleister geliefert. Bei der Abrechnung sind wieder die Nebenanlagen separat zu betrachten.
  • Lösung
    Zu den Schnittstellendaten für Terminmarkt-Transaktionen und Zeitreihen für Preise der beiden Use Cases IV und V kommen hier noch Ablesedaten des rLM-Individualkunden (Blockheizkraftwerke) hinzu. Gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz wird hier auch die Förderung bzw. Vergütung der in den Blockheizkraftwerken erzeugten Energie abgerechnet.
    Wie schon zuvor erfolgt die Energieabrechnung zunächst auf die Hauptanlage und wird von dort auf die Nebenanlagen verteilt.

 

 

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